Wie arbeiten wir als Willensvollstreckerin und welche Vorbereitungsmassnahmen gehören für uns dazu? Unsere Willensvollstreckung in einem persönlichen Kurzfilm erklärt:
DIMOVERA – DIE WILLENSVOLLSTRECKERIN «PLUS»
WAS UNSERE KUNDINNEN UND KUNDEN ÜBER UNS SAGEN
Die Weiterempfehlungsrate liegt bei 99%.
In den nachfolgenden Videos berichten Kundinnen und Kunden über ihre Erfahrungen mit Dimovera:
Marianne Hadorn, Zürich
Erika und Walter Frei, Seuzach ZH
Franz Schwank, Wittenwil TG
Über 500 Kundinnen und Kunden haben sich bereit erklärt, für Referenzauskünfte persönlich für Sie zur Verfügung zu stehen. Bei einem kostenlosen Kennenlerngespräch händigen wir Ihnen gerne die Kontaktdaten aus. Dies ermöglicht es Ihnen, sich ein eigenes Bild von uns zu machen.
WARUM UNS STAATLICHE EINRICHTUNGEN EMPFEHLEN
In den meisten Deutschschweizer Kantonen organisieren Bestattungsämter vieles rund um die Beisetzung und die Abdankung. Lesen Sie hier, warum unsere Dienstleistung eine gute Ergänzung dazu ist und warum Bestattungsämter uns regelmässig weiterempfehlen:
Rolf Steinmann: «Während wir bei der Vorbereitung und Durchführung der Bestattung beratend für Angehörige da sind und nach den Bedürfnissen ausgerichtete Lösungen suchen, unterstützt Dimovera mit derselben Philosophie bei allen darauffolgenden Aufgaben, bei denen die Hinterbliebenen keine amtliche Unterstützung erfahren. Es ist nicht selbstverständlich, dass sich ein Unternehmen mit vielen jungen und jung gebliebenen Mitarbeitenden für die herausfordernden Themen des Abschiednehmens und seinem Danach mit so viel Herz engagiert...»
WIR SIND OFFIZIELLE PARTNERIN VON PRO SENECTUTE KANTON ZÜRICH
Lesen Sie nachfolgend, warum sich Pro Senectute Kanton Zürich für die Zusammenarbeit mit Dimovera entschieden hat:
Karin Spychiger: «Für unsere Dienstleistung Vorsorgeregelung haben wir eine Partnerfirma gesucht, die alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem Tod wahrnimmt. Dimovera handelt sozial und kundenorientiert und kennt sich mit den lokalen Gegebenheiten im Kanton aus. Kundinnen und Kunden, welche Pro Senectute Kanton Zürich als Vorsorgebeauftragte einsetzen, können so auch für den Todesfall alles nach ihren Wünschen regeln.»
WER FÜR DIE AUFGABEN NACH DEM TODESFALL ZUSTÄNDIG IST
Wurde zu Lebzeiten kein Testament verfasst, ermitteln Ämter im Todesfall die nächsten gesetzlichen Verwandten. Dies können z.B. Ehepartner, Kinder, Geschwister, Nichten, Cousinen oder deren Kinder sein. Sie bilden rechtlich eine Erbengemeinschaft. Nicht nur erben sie das Vermögen, sie sind auch dazu verpflichtet, die rund 100 Aufgaben zu erledigen. Sind keine Verwandten vorhanden oder sind diese nicht in der Lage, die Aufgaben auszuführen, gibt es kein Amt, welches diese übernimmt (weder die KESB noch das Notariat, Gericht oder sonstige Ämter).
WIESO EIN WILLENSVOLLSTRECKER SINNVOLL IST
Die Erbteilung ist Sache der Erben und untersteht keiner amtlichen Kontrolle. Die Verteilung des Erbes führt in der Praxis oft zu Konflikten, die wiederum hohe Gerichtskosten verursachen können. Daher wird die Beauftragung eines Willensvollstreckers wärmstens empfohlen. Er unterstützt die Erben nach Eintritt des Todes bei den zu erledigenden Aufgaben und nimmt die Erbteilung vor. Nach dem Todesfall erhält er vom zuständigen Amt ein «Willensvollstreckerzeugnis». Dank diesem Zeugnis kann der Willensvollstrecker – unabhängig von Vollmachten – seine Tätigkeiten aufnehmen. Der Willensvollstrecker kann aber lediglich zu Lebzeiten mittels Testament ernannt werden – nach Eintritt des Todes ist dies nicht mehr möglich.
WAS DIMOVERA VON ANDEREN UNTERSCHEIDET
Ein klassischer Willensvollstrecker, wie z.B. eine Bank oder ein Anwalt, regelt im Todesfall lediglich die Erbteilung. Die übrigen Aufgaben müssen dennoch durch die Erben selbst erledigt werden. In der Praxis stellt dies viele Erben vor eine Herausforderung. Hierbei unterscheiden wir uns: Von den Sofortmassnahmen, der Organisation der Beerdigung, der Auflösung des Wohnsitzes, allen administrativen Aufgaben bis hin zur Erbteilung, erledigen wir auf Wunsch alles aus einer Hand.
ABSICHERUNG DANK STELLVERTRETERREGELUNG
Ein Willensvollstreckungsmandat ist mit viel Verantwortung verbunden. Diese Verantwortung nehmen wir wahr. Bei all unseren Kunden wird testamentarisch ein sogenannter «Ersatzwillensvollstrecker» eingesetzt, welcher das Mandat übernimmt, für den unwahrscheinlichen Fall, dass es unsere Firma zum Zeitpunkt des Ablebens nicht mehr geben würde. Hierbei handelt es sich um ein renommiertes Treuhandbüro, welches über 10 Mitarbeitende beschäftigt und bereits seit den Achtzigerjahren existiert.
UNSERE VORBEREITUNGSMASSNAHMEN
Werden wir zu Lebzeiten als Willensvollstreckerin eingesetzt, treffen wir gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden bereits zu Lebzeiten wichtige Vorbereitungsmassnahmen. Nachfolgend finden Sie unsere Informationsbroschüre inkl. Preisliste:
KOSTENLOSES INFORMATIONSGESPRÄCH
Sollten Sie Interesse an unserer Dienstleistung „Willensvollstreckung Plus“ haben, beraten wir Sie gerne unverbindlich. Termine für ein kostenloses Informationsgespräch können entweder unter Tel. 052 243 00 00 oder direkt online unter nachfolgendem Link vereinbart werden: