An der Volksabstimmung vom 26. September 2021 wurde die «Ehe für alle» angenommen. Seit dem 1. Juli 2022 können nun auch gleichgeschlechtliche Paare, denen seit 2007 lediglich der Zivilstand der „eingetragenen Partnerschaft“ offen stand, eine Ehe eingehen. Eine gleichgeschlechtliche Ehe wird nun derjenigen zwischen Mann und Frau in jeder Hinsicht gleichgestellt. Gleichgeschlechtliche Ehepaare können neu etwa gemeinsam Kinder adoptieren oder die Güterstände des Eherechts wählen.
Seit dem 1. Juli 2022 können keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr geschlossen werden. Paare, die bereits in einer eingetragenen Partnerschaft leben, können diese weiterführen oder sie durch eine gemeinsame Erklärung beim Zivilstandsamt in eine Ehe umwandeln. Wird keine Umwandlung beantragt, gelten weiterhin die Vorschriften über die eingetragene Partnerschaft.
Welche Vorkehrungen sollten eingetragene oder verheiratete gleichgeschlechtliche Paare trotz gesetzlicher Absicherung dennoch vornehmen?