Wenn eine Person in der Schweiz verstirbt und sich die Erben im Ausland befinden, gilt es viele Herausforderungen zu bewältigen. Zum einen müssen die Erben zeitnah aus dem Ausland anreisen, um die wichtigsten Dinge zu sicherzustellen. Zum anderen müssen sie den gesamten Nachlass regeln. Hier finden Sie unsere ausführliche Checkliste der zu erledigenden Aufgaben:
DIE NACHLASSREGELUNG IST SACHE DER ERBEN
Das Bestattungsamt des Wohnortes ist bei der Beisetzung der verstorbenen Person behilflich. Für alle weiteren Aufgaben nach einem Todesfall ist in der Schweiz keine Behörde zuständig. Bestattungsinstitute, welche sich allen Aufgaben (wie z.B. der Wohnsitzauflösung, den administrativen Aufgaben und der Erbteilung) annehmen, gibt es in der Schweiz nicht. Die Erledigung der Aufgaben obliegt den Erben, was häufig deren zeitliche Möglichkeiten übersteigt und sie überlasten kann.
WARUM UNS STAATLICHE EINRICHTUNGEN EMPFEHLEN
Rolf Steinmann: «Während wir bei der Vorbereitung und Durchführung der Bestattung beratend für Angehörige da sind und nach den Bedürfnissen ausgerichtete Lösungen suchen, unterstützt Dimovera mit derselben Philosophie bei allen darauffolgenden Aufgaben, bei denen die Hinterbliebenen keine amtliche Unterstützung erfahren. Es ist nicht selbstverständlich, dass sich ein Unternehmen mit vielen jungen und jung gebliebenen Mitarbeitenden für die herausfordernden Themen des Abschiednehmens und seinem Danach mit so viel Herz engagiert...»
DIE VORTEILE
Einreise nicht notwendig
Eine Einreise in die Schweiz ist nicht notwendig. Dank einer durch Sie unterzeichneten Handlungsvollmacht, welche uns auf dem Postweg zugestellt wird, können wir grundsätzlich alle Aufgaben eigenständig erledigen.
Unterstützung nach Mass
Sie entscheiden, bei welchen Aufgaben Sie unsere Unterstützung benötigen. Wir übernehmen lediglich die Aufgaben, die Sie nicht selbst erledigen können oder möchten. Alle Aufgaben führen wir gemäss Ihren Anweisungen aus.
Kein finanzielles Risiko
Wir ermitteln die Vermögenswerte der verstorbenen Person. Sie erhalten eine transparente Übersicht aller Aktiven (Barvermögen, etc.) und aller Passiven (offene Rechnungen, Schulden). Sollte der Nachlass überschuldet sein, veranlassen wir in Ihrem Namen die Erbausschlagung.
Postbearbeitung durch uns
Normalerweise wird die Briefpost der verstorbenen Person zu uns umgeleitet. Dies ermöglicht es uns, die eingehende Korrespondenz von Ämtern, Banken, Versicherungen usw. speditiv zu bearbeiten und Rechnungen nach Rücksprache mit Ihnen fristgerecht zu bezahlen.
Regelmässige Information
In regelmässigen Abständen informieren wir Sie per E-Mail, Telefon oder Post über den Stand der an uns delegierten Aufgaben. Zudem können sich mit allen offenen Fragen rund um den Todesfall an uns wenden. Unser Team beantwortet diese gerne umgehend.
NÄCHSTE SCHRITTE
für Erben aus dem Ausland
- Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Offerte unter Tel. 0041 52 243 00 00 oder per E-Mail an info@dimovera.ch.
- Sollten Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen wollen, stellen wir Ihnen eine Handlungsvollmacht zu.
- Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht erhalten haben, erledigen wir alle Aufgaben gemäss Ihren Anordnungen und informieren Sie regelmässig über den Stand der Dinge.
- Nach Mandatsabschluss erhalten Sie eine detaillierte und transparente Schlussrechnung.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.