Wenn jemand verstirbt, fallen rund 100 Aufgaben an. Hat die verstorbene Person zu Lebzeiten im Testament keinen Willensvollstrecker eingesetzt, sind sämtliche Aufgaben durch die Erben selbst zu erledigen. In der Regel dauert es 1.5 Jahre, bis ein Nachlass durch die Erben vollständig abgewickelt ist. Hier finden Sie unsere ausführliche Checkliste der zu erledigenden Aufgaben:
DIMOVERA – DIE ERBENVERTRETERIN «PLUS»
BRAUCHEN SIE HILFE?
Wir stellen in unserem Berufsalltag oft fest, dass die meisten Verwandten nach Todesfällen mit den aufwändigen und teils anspruchsvollen Aufgaben überlastet sind. Daher kann es für die Erben sinnvoll sein, sich Hilfe zu holen. Wenn testamentarisch kein externer Willensvollstrecker eingesetzt wurde und eine der folgenden Kriterien erfüllt wird, kann unser auf Todesfälle spezialisiertes Treuhandbüro Sie in der Rolle als “Erbenvertreterin” in der ganzen Deutschschweiz tatkräftig unterstützen:
A) Sie wurden testamentarisch als Alleinerbin bzw. Alleinerbe eingesetzt.
B) Es besteht kein Testament und Sie sind gesetzliche Alleinerbin bzw. Alleinerbe.
C) Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft und alle Erben möchten uns beauftragen.
D) Sie wurden als Willensvollstreckerin bzw. Willensvollstrecker eingesetzt.
In diesem Fall können Sie uns bevollmächtigen, alle oder einen Teil der 100 Aufgaben durch unser spezialisiertes Team erledigen zu lassen. Dank über 400 bearbeiteten Todesfällen verfügen wir über ein fundiertes Fachwissen, um Sie optimal zu unterstützen.
DAS SOLLTEN SIE ÜBER DIE NACHLASSREGELUNG WISSEN
Eine Nachlassregelung dauert durchschnittlich 1.5 Jahre.
Kein Amt unterstützt die Erben bei der Wohnsitzauflösung und der Erledigung der administrativen Aufgaben.
In den meisten Deutschschweizer Kantonen muss die Erbteilung durch die Erben selbst vorgenommen werden. Kein Amt kontrolliert, wer wie viel erbt. Dadurch besteht ein grosses Konfliktpotential.
WARUM UNS STAATLICHE EINRICHTUNGEN EMPFEHLEN
In den meisten Deutschschweizer Kantonen organisieren Bestattungsämter einiges rund um die Beisetzung und die Abdankung. Danach fängt die Arbeit für die Hinterbliebenen allerdings erst richtig an! Lesen Sie hier, warum unsere Dienstleistung von Bestattungsämtern empfohlen wird:
Rolf Steinmann: «Während wir bei der Vorbereitung und Durchführung der Bestattung beratend für Angehörige da sind und nach den Bedürfnissen ausgerichtete Lösungen suchen, unterstützt Dimovera mit derselben Philosophie bei allen darauffolgenden Aufgaben, bei denen die Hinterbliebenen keine amtliche Unterstützung erfahren. Es ist nicht selbstverständlich, dass sich ein Unternehmen mit vielen jungen und jung gebliebenen Mitarbeitenden für die herausfordernden Themen des Abschiednehmens und seinem Danach mit so viel Herz engagiert...»
IHRE VORTEILE
Kein finanzielles Risiko
Wir ermitteln die Vermögenswerte der verstorbenen Person. Sie erhalten eine transparente Übersicht aller Aktiven (Barvermögen, etc.) und aller Passiven (offene Rechnungen, Schulden). Sollte der Nachlass überschuldet sein, veranlassen wir in Ihrem Namen die Erbausschlagung.
Unterstützung nach Mass
Sie entscheiden, bei welchen Aufgaben Sie unsere Unterstützung benötigen. Wir übernehmen lediglich die Aufgaben, die Sie nicht selbst erledigen können oder möchten. Alle Aufgaben führen wir gemäss Ihren Anweisungen aus und informieren Sie in regelmässigen Abständen über den Stand der Dinge.
Postbearbeitung durch uns
Normalerweise wird die Briefpost der verstorbenen Person zu uns umgeleitet. Dies ermöglicht es uns, die eingehende Korrespondenz von Ämtern, Banken, Versicherungen usw. speditiv zu bearbeiten und Rechnungen nach Rücksprache mit Ihnen fristgerecht zu bezahlen.
WIR SIND PARTNERIN VON PRO SENECTUTE KANTON ZÜRICH
Lesen Sie nachfolgend, warum sich der grösste regionale Altersverband, die Pro Senectute Kanton Zürich, für die Zusammenarbeit mit Dimovera entschieden hat:
Karin Spychiger: «Für unsere Dienstleistung Vorsorgeregelung haben wir eine Partnerfirma gesucht, die alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem Tod wahrnimmt. Dimovera handelt sozial und kundenorientiert und kennt sich mit den lokalen Gegebenheiten im Kanton aus (…)»
NÄCHSTE SCHRITTE
Wenn wir Sie unterstützen dürfen, sind dies Ihre nächsten Schritte:
- Bei einem persönlichen Treffen besprechen wir gemeinsam, bei welchen Aufgaben Sie Unterstützung benötigen.
- Sollten Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen wollen, stellen wir Ihnen eine Handlungsvollmacht zu.
- Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht erhalten haben, erledigen wir alle Aufgaben gemäss Ihren Anordnungen und informieren Sie regelmässig über den Stand der Dinge.
- Nach Mandatsabschluss erhalten Sie eine detaillierte und transparente Schlussrechnung.
Das Informationsgespräch können Sie unter Tel. 052 243 00 00 vereinbaren. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!