- das Erbe nicht innert drei Monaten ab Kenntnisnahme des Todes ausgeschlagen wurde; oder
- ein Erbschein bestellt wurde; oder
- Erben sich in die Erbschaft einmischen. Dazu gehört z.B., wenn Erben Rechnungen vom Bankkonto der verstorbenen Person bezahlen, Geld von dessen Konto abheben, Wertsachen an sich nehmen oder den Wohnsitz räumen lassen.
Erben werden nach Annahme des Erbes zu Eigentümern des gesamten Nachlasses, wozu auch allfällige Schulden zählen. Sie haften somit mit ihrem Privatvermögen für alle bekannten und unbekannten Schulden. Erben sollten sich daher zuerst einen genauen Überblick über die finanzielle Situation der verstorbenen Person verschaffen, bevor sie irgendwelche Handlungen vornehmen!