Pro Senectute Kanton Zürich bietet in Zusammenarbeit mit uns eine Gesamtlösung «Vorsorgeregelung» an. Diese richtet sich an Personen, welche selbstbestimmt vorsorgen möchten im Falle einer Urteilsunfähigkeit sowie im Todesfall.
Pro Senectute Kanton Zürich bietet Ihnen eine optimale Lösung, sofern Sie im Vorsorgefall niemanden haben, der sich um Sie kümmert, oder wenn Sie Ihre Angehörigen entlasten möchten: Sie können Pro Senectute Kanton Zürich als vorsorgebeauftragte Institution einsetzen. Sollten Sie urteilsunfähig werden, regelt die traditionsreiche Stiftung alle Angelegenheiten gemäss Ihren individuellen Wünschen. Pro Senectute Kanton Zürich sorgt dafür, dass Sie gemäss Ihren Vorstellungen betreut werden, kümmert sich um Ihre Finanzen und erledigt alles Administrative sowie Rechtliche – dies anstelle der KESB. Im Todesfall übernimmt Dimovera sämtliche Aufgaben, welche nach dem Ableben anfallen.